Miet- und Vermittlungsbedingungen

Miet- und Vermittlungsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie eine Ferienunterkunft über Harzbesucher gebucht haben. Harzbesucher tritt ausschließlich als Vermittler auf und vermittelt im Namen und auf Rechnung der Anbieter (Eigentümer bzw. Vermieter der Ferienunterkunft) mietrechtliche Nutzungsverträge, welche nach dem deutschen Recht und somit auch dem deutschen Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) geregelt sind.

 Die Anmietung einer Ferienunterkunft unterliegt immer den Vermittlungsbedingungen von Harzbesucher, den Mietbedingungen des Anbieters sowie der Buchungsbestätigung, die Sie von uns erhalten. Mit der Übermittlung der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag über die Ferienunterkunft zustande. Die vertraglichen Bestandteile der Buchung werden von Harzbesucher an den Anbieter bzw. seinen Vertreter vor Ort übermittelt.

 

I. Vermittlungsbedingungen

 

Die folgenden Vermittlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Harzbesucher, als Vermittler der Ferienunterkunft.

 

1. Vertragliche Grundlagen

a)                Harzbesucher betreibt die Internetseite www.harzbesucher.de und ist als Vermittler von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften (nachfolgend „Ferienunterkünfte“ genannt) tätig. Die Ferienunterkünfte stammen von unterschiedlichen Anbietern, insbesondere Privatvermietern (nachfolgend „Anbieter“ genannt).

b)               Harzbesucher betreibt eine Online-Buchungsmaschine, die auf der eigenen Website eingesetzt wird. Es gelten die vorliegenden Vermittlungsbedingungen. Die Buchungsmaschine umfasst unter anderem eine Suchfunktion, eine ausführliche Präsentation der Ferienunterkunft mit Beschreibungstexten, Bildern, Verfügbarkeiten und Preisen sowie die Möglichkeit, einen Buchungsauftrag zu erteilen.

c)                Harzbesucher tritt ausschließlich als Vermittler von Ferienunterkünften auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Mit dem Buchungsauftrag kommt zwischen dem Kunden und Harzbesucher ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Ferienunterkünften ist, welche mit diesen Vermittlungsbedingungen geregelt ist.

d)               Grundlage der Buchung einer Ferienunterkunft ist die ausführliche, auf den Angaben des jeweiligen Anbieters beruhende Beschreibung der Ferienunterkunft. Auswahlkriterien während der Online-Suche oder im Kurztext dienen lediglich der Orientierung.

e)               Die vertraglichen Bestandteile der Buchung werden von Harzbesucher zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und an den Anbieter bzw. seinen Vertreter vor Ort übermittelt.

 

 

2. Ferienunterkunft

a)      Die Ferienunterkunft wird als Nichtraucher-Ferienunterkunft vermietet. Harzbesucher übernimmt keinerlei Verantwortung für gesundheitliche Auswirkung beim Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Rauchverbot von vorherigen Kunden nicht eingehalten wurde.

b)     Ob Haustiere in der Ferienunterkunft erlaubt sind, ist der Präsentation der Ferienunterkunft oder der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Harzbesucher übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Kunden, sofern ein Haustierverbot in der Ferienunterkunft von vorherigen Kunden nicht eingehalten wurde.

c)      Die Ferienunterkunft ist bei Anreise mit einem Starterpaket ausgestattet. Dieses beinhaltet folgendes: 2x Toilettenpapier, Geschirrtuch, Abwaschlappen, 2x Spülmaschinen-Tab (sofern ein Geschirrspüler vorhanden ist), Spülmittel, Mülltüten, gelber Sack für Plastik und Verpackungsmüll, Backpapier. Zusätzliche Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Verbrauchsmaterialien sind grundsätzlich selbst mitzubringen.

 

3. Buchungs- und Zahlungsabwicklung

a)      Im Allgemeinen ist die Anzahlung i.H.v. ca. 20% sofort bei Buchung fällig, die Restzahlung in der Regel 30 Tage vor Mietbeginn. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Mietbeginn ist sofort der gesamte Betrag zu zahlen. Einzelheiten zu den Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

b)     Das Inkasso der Zahlungen des Kunden erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters durch Harzbesucher. Harzbesucher ist insofern Inkassobevollmächtigter des Anbieters und von diesem ermächtigt, alle Zahlungen (auch Rücktrittskosten) des Kunden zur Weiterleitung an den Anbieter entgegenzunehmen.

c)      Die Bezahlung der Ferienunterkunft erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung oder einer anderen Online-Zahlungsmöglichkeit, sofern diese bei Buchung der Ferienunterkunft auswählbar ist. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Bezahlung vor Ort in bar erfolgen. Details zur Zahlungsabwicklung sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Mögliche Bankgebühren für inländische oder ausländische Banküberweisungen gehen zu Lasten des Kunden.

d)     Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, obwohl die Ferienunterkunft vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Harzbesucher berechtigt, nach Mahnung mit Nachfristsetzung im Namen und in Vollmacht des Anbieters vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Soweit der Anbieter zur vertragsgemäßen Überlassung der gebuchten Ferienunterkunft bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug der Ferienunterkunft und auf die vertraglichen Leistungen.

e)     Mit Übermittlung der Buchungsbestätigung von Harzbesucher erhält der Kunde die Anschrift der Ferienunterkunft sowie die Kontaktdaten des Anbieters oder seinem Vertreter vor Ort. Weitere Reiseunterlagen werden nicht versandt. Dem Kunden obliegt die Pflicht, seinen SPAM-Ordner zu kontrollieren.

f)       Sollte die Zahlung durch den Kunden nicht oder nicht vollständig geleistet worden sein, wird dem Kunden kein Schlüssel für die gebuchte Ferienunterkunft ausgehändigt.

g)      Mängel der Vermittlungsleistung von Harzbesucher sind diesem gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch Harzbesucher möglich gewesen wäre.

 

 

 

 

4. Rücktritt

a)      Es wird darauf hingewiesen, dass bei mietrechtlichen Nutzungsverträgen über Ferienunterkünfte gegenüber Anbietern (Vermietern) im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

b)     Dem Gast wird jedoch bei dem von Harzbesucher vermittelten Vertrag durch den Anbieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt, welches der Gast jederzeit vor Anreise ausüben kann. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Harzbesucher. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

c)      Übt der Gast sein Rücktrittsrecht aus, erhebt Harzbesucher für die Stornierung ab 45 Tage vor Anreise eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro. Der Anbieter kann durch Harzbesucher als Inkassobevollmächtigter im Falle des Rücktritts durch den Gast vor Mietbeginn folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Ferienunterkunft berücksichtigt werden. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

                 Bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag vor Anreise 0% des Mietpreises

                 Bei einem Rücktritt vom 45. bis zum 31. Tag vor Anreise 50% des Mietpreises

                 Bei einem Rücktritt vom 30. bis zum 11. Tag vor Anreise 75% des Mietpreises

                 Bei einem Rücktritt vom 10. bis zu 1 Tag vor Anreise 90% des Mietpreises

                 am Anreisetag 100% des Mietpreises

d)     Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

e)     Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf eine Umbuchung, also die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände besteht nicht. Sollte eine Umbuchung bis 60 Tage vor Reiseantritt vom Gast gewünscht werden und möglich sein, so erfolgt diese ohne Erhebung zusätzlicher Kosten. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

f)       Harzbesucher empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

5. Haftung durch Harzbesucher

a)      Harzbesucher haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die mangelfreie/tatsächliche Erbringung der Ferienunterkunftsleistung selbst. Harzbesucher haftet ausschließlich dafür, dass die Vermittlung mit der geschäftsüblichen Sorgfalt vorgenommen wird.

b)     Harzbesucher ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website und auf Buchungsportalen verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Termine und Beschränkungen, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig, aktuell und vollständig sind. Die einzelnen Angaben zu den Ferienunterkünften beruhen auf den Angaben der Anbieter. Eine Haftung hierfür wird von Harzbesucher nicht übernommen.

c)      Alle auf der Website und auf Buchungsportalen dargestellten Ferienunterkünfte sind nur begrenzt verfügbar. Harzbesucher haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Ferienunterkunft zum Zeitpunkt der Buchung.

d)     Harzbesucher übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatischen Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionellen Texten und Bildern zu Orten und Regionen. Auf der Website und auf Buchungsportalen angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position der angebotenen Ferienunterkunft. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind allein die Adressdaten, die dem Kunden in der entsprechenden Buchungsbestätigung gemacht werden.

e)     Harzbesucher haftet nicht für die Folgen außerordentlicher Umstände, welche eine Vertragsdurchführung behindern oder unmöglich machen. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Terroranschläge, Überflutungen, Feuer, Unwetter, Unfälle, Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Harzbesucher beeinträchtigt werden.

6. Schlussbestimmungen

a)      Harzbesucher behält sich das Recht vor, diese Vermittlungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Vermittlungsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Vermittlungsbedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu diesen Änderungen.

b)     Diese Vermittlungsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und Harzbesucher bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese in Textform oder mündlich erfolgten.

c)      Harzbesucher informiert hiermit den Kunden darüber, dass diesem gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zusteht. Dieses ist hiernach gesetzlich ausgeschlossen.

d)     Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Harzbesucher unterliegt ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

e)     Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

Gültig ab 23.04.2024

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Mietbedingungen

Die folgenden Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Eigentümer der Ferienunterkunft. Vertragspartner des mietrechtlichen Nutzungsvertrags sind der Mieter sowie der Eigentümer, welcher auf der Buchungsbestätigung genannt wird.

1. Anreise / Abreise

Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Eine frühere oder spätere Anreise muss unbedingt vorab abgesprochen werden, da in diesen Fällen die Schlüsselübergabe eventuell durch Schlüsseltresor erfolgt. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten bedarf einer vorherigen Absprache und Zustimmung.

Abweichende An- und Abreisezeiten können mit den Kontaktpersonen vor Ort oder Harzbesucher individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen und auch keine Mitteilung über eine Verhinderung der Anreise gemacht haben, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden als gekündigt. Harzbesucher kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Harzbesucher.

3. Ferienunterkunft

3.1. Personenzahl

Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche in der Objektbeschreibung im Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer des Ferienobjektes oder Harzbesucher ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt/ Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer und/ oder Harzbesucher das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet.

3.2. Zelte und Wohnwagen

Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder Harzbesucher haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer und/ oder Harzbesucher das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

3.3. Haustiere und Allergien

In einigen Ferienobjekten sind Hunde erlaubt. In anderen sind Haustiere nicht erlaubt. Dies ist eindeutig in der Beschreibung der Ferienunterkunft festgelegt. Sollte ein Verbot von Haustieren bestehen, werden dem Kunden bei Zuwiderhandlungen die Kosten für die Grundreinigung + Endreinigung sowie eventuell anfallender Umsatzausfälle in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung des Vorfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Für alle an den Eigentümer im Falle einer Zuwiderhandlung herangetragenen berechtigten Forderungen nachfolgender Mieter hat der Kunde einzustehen. Der Eigentümer übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Haustierverbot von vorherigen Mietern nicht eingehalten wurde.

3.4. Rauchen in der Ferienunterkunft

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass alle von uns vermittelten Objekte Nichtraucherunterkünfte sind.

3.5. In der Ferienunterkunft sind Junggesellenabschiede oder ähnliche Veranstaltungen nicht gestattet.

3.6. Laden von elektrisch betriebenen PKW, Hybrid-Fahrzeugen oder ähnlichen Fahrzeugen

Das Laden von elektrisch betriebenen PKW, Hybrid-Fahrzeugen oder ähnlichen Fahrzeugen ist nur gestattet, wenn die Ferienunterkunft mit einer hierfür geeigneten Ladestation ausgestattet ist und dies ausdrücklich im Inserat sowie in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Die Abrechnung erfolgt separat und ist nicht im Mietpreis bzw. den Nebenkosten inbegriffen. Das Laden am regulären Hausstrom, z. B. per Verlängerungskabel, gilt als Stromdiebstahl und ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter dem Kunden pauschal einen Betrag von 100,- EUR/ Tag für jeden Tag des vom Kunden gebuchten Mietzeitraums berechnen. Verstößt der Kunde gegen diese Regelung, indem er sein Fahrzeug an der Ferienunterkunft über den regulären Hausstrom auflädt, haftet er gegenüber dem Anbieter zudem direkt und vollumfänglich für Schäden, die durch das unsachgemäße Aufladen entstehen können.

 

4. Bezahlung

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 3 Tagen nach Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Sollten bis zum Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, ist der komplette Mietpreis laut Buchungsbestätigung sofort fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, WLAN und Abfall werden nicht erhoben.

 

5. Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

 

                 Bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag vor Anreise 0% des Mietpreises

                 Bei einem Rücktritt vom 45. bis zum 31. Tag vor Anreise 50% des Mietpreises

                 Bei einem Rücktritt vom 30. bis zum 11. Tag vor Anreise 75% des Mietpreises

                 Bei einem Rücktritt vom 10. bis zu 1 Tag vor Anreise 90% des Mietpreises

                 am Anreisetag 100% des Mietpreises

Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

 

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienunterkunft, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienunterkunft

und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich Harzbesucher oder dem Ansprechpartner vor Ort anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei Harzbesucher oder dem Ansprechpartner vor Ort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Für Mängel, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienunterkunft bei Harzbesucher oder dem Ansprechpartner vor Ort eingehen, sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Alle Fenster müssen geschlossen sein. Grills und Öfen sind von Asche zu befreien. Der Mieter verpflichtet sich, grobe Verschmutzungen zu entfernen und die Unterkunft besenrein zu hinterlassen. Wird dies versäumt, so dass der Anbieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Mieter eintrifft, werden dem Kunden die Kosten für den erhöhten Reinigungsaufwand nachträglich in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Kosten erfolgt nach Aufwand zu je 30€ pro Stunde.

 

7. Bereitstellung von Internet

7.1. Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit in der Beschreibung der Ferienunterkunft angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

7.2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

7.3. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.

7.4. Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

 

 

8. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

9. Haftung

Die Beschreibung der Ferienunterkünfte wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Harzbesucher ist aber gern bei derartigen Anliegen (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung durch Harzbesucher oder den Anbieter für die Benutzung von bereitgestellten Spiel- und Klettergerüsten ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Harzbesucher und der Eigentümer haften nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

10. Schlussbestimmungen

Fotos und Text in der Objektbeschreibung dienen der realistischen Beschreibung der Ferienunterkunft. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Der Anbieter ist bei außerordentlichen Umständen (Beschädigung der Ferienunterkunft ohne sein Verschulden, z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch, Rohrbruch oder ähnliches) berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Mietkosten, anteilig für die nun nicht mehr zur Verfügung stehende Mietzeit und die anteiligen Verbrauchskosten, werden in diesem Falle in der jeweiligen Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter für diese Fallgestaltung sind ausgeschlossen. Der Anbieter kann den mietrechtlichen Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung mit Setzung einer angemessenen Frist durch den Anbieter oder dessen Vertreter die Ferienunterkunft vertragswidrig in einem solchen Maße nutzt, dass die sofortige Aufhebung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf die Miete. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er ggf. aus einer anderen Verwendung des Mietobjekts erlangt.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Harzbesucher.

 

Gültig ab 23.04.2024